PM: Keine Abschiebungen nach Afghanistan

GRÜNE: Keine Abschiebungen nach Afghanistan solange das Land nicht sicher ist!

Zais: Sachsen soll sich nicht an geplanter Sammelabschiebung am 12.9. beteiligen.

Anlässlich der bevorstehenden Sammelabschiebung nach Afghanistan (Kabul) am kommenden Dienstag (12.09.2017), erklärt Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Solange Afghanistan nicht sicher ist, dürfen keine Afghaninnen und Afghanen dorthin abgeschoben werden. Der Innenminister Markus Ulbig (CDU) muss dafür sorgen, dass Sachsen sich nicht an dieser Sammelabschiebung beteiligt. In 27 von 34 Provinzen ist mit Angriffen vor allem der Taliban gegen die afghanische Regierung zu rechnen. Auch Zivilistinnen und Zivilisten sind dadurch bedroht. Für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die die Abschiebeflüge nach Afghanistan begleiten, gilt, dass sie aus Sicherheitsgründen den Flughafen nicht verlassen dürfen. Der gleiche Maßstab muss für abgeschobene Afghaninnen und Afghanen gelten. Auch sie wären dann dieser Bedrohungslage ausgesetzt, sobald sie den Flughafen verließen.“

„Die bereits für Sommer angekündigte Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan wird erst im Oktober erscheinen. Der im August vorgelegte Zwischenbericht zur Sicherheitslage in Afghanistan wird geheim gehalten. Ich frage mich, warum? Solange keine umfassende Neubewertung der Sicherheitslage stattgefunden hat und diese der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurde, dürfen keine Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden“, bekräftigt die Abgeordnete ihre Forderung.

„Meine Fraktion hat aus diesen Gründen einen Antrag eingereicht, mit dem sie die Staatsregierung auffordert, derzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan zu vollziehen. Wir fordern, dass der Landtag über den Inhalt des Zwischenberichts zur Lage in Afghanistan aufgeklärt wird. Zudem möchten wir wissen, nach welchen Kriterien eine Person als Gefährder eingestuft wird bzw. welche Straftatbestände sich eine Person schuldig gemacht haben muss, um trotz der fortdauernd bestehenden Gefahren vor Ort, nach Afghanistan abgeschoben werden zu können.“

>> Grüner Antrag ‚Keine Abschiebungen nach Afghanistan‘ (Drs 6/10623)

Hintergrund:
Nach Auffassung von UNHCR hat sich die Lage in Afghanistan insgesamt deutlich verschlechtert. Eine Unterscheidung in sichere und unsichere Gebiete ist aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage dem UNHCR nicht möglich.

>> https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-Bericht-UNHCR-Afghanistan.pdf

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) führt in seinem jüngsten Bericht (EASO Country of Origin Information Report Afghanistan Key socio-economic indicators, state protection, and mobility in Kabul City, Mazar-e Sharif, and Herat City) aus, wie gefährlich es ist, sich in Afghanistan zu bewegen. Die Furcht der Einheimischen, im Land zu reisen, ist so hoch wie noch nie. Das EASO ist eine Agentur der Europäischen Union, deren Aufgabe es u.a. ist, die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen zum Schutz von schutzbedürftigen Menschen zu unterstützen.

>> https://coi.easo.europa.eu/administration/easo/PLib/EASO_COI_Afghanistan_IPA_August2017.pdf

>> Info über die bevorstehende Sammelabschiebung nach Afghanistan (Kabul) am kommenden Dienstag (12.09.2017)

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