PM: Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen

GRÜNE lehnen Entwurf der Staatsregierung ab und unterbreiten eigenen Vorschlag zur Änderung des Sächsischen Kitagesetzes.

Zais: Pädagogische Fachkräfte, die 32 Stunden und mehr arbeiten, müssen volle zwei Stunden angerechnet bekommen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag unterbreitet einen eigenen Vorschlag zur Änderung des Sächsischen Kitagesetzes zur Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen. Denn der Entwurf der Staatsregierung ist praxisuntauglich und geht an der Realität in den Kitas vorbei.

„Der Vorschlag der Staatsregierung zur gesetzlichen Regelung käme nur einer Minderheit der Erzieherinnen und Erzieher in vollem Umfang zu Gute“, kritisiert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Der Stundenumfang für die Vor- und Nachbereitung soll laut dem Entwurf an die Wochenarbeitszeit der Erzieherinnen und Erzieher gekoppelt werden. So würden nur diejenigen tatsächlich zwei volle Stunden Vor- und Nachbereitungszeit erhalten, die Vollzeit arbeiten. Alle anderen erhielten entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs weniger.“

Doch im Jahr 2017 arbeiteten nur 18 Prozent der Erzieherinnen und Erzieher in Sachsen 38,5 und mehr Stunden in der Woche. Der Großteil, nämlich 43 Prozent, war im Umfang von 32 bis 38,5 Stunden angestellt. 31 Prozent hatten 21 bis 32 Stunden Wochenarbeitszeit, acht Prozent weniger als 21 Stunden.

„Diese Tatsachen muss der Gesetzentwurf berücksichtigen“, fordert die Abgeordnete. „Alle pädagogischen Fachkräfte, die 32 Stunden und mehr arbeiten, sollten volle zwei Stunden angerechnet bekommen. Wer weniger Wochenarbeitszeit hat, soll eine Stunde angerechnet bekommen. Diese Neuregelung sollte zudem bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten und nicht, wie derzeit vorgesehen, erst im Juni 2019.“

„Dies wäre ein deutlicheres Zeichen für mehr Qualität der pädagogischen Arbeit in sächsischen Kitas. Außerdem würde es den Trägern und Leitungen die Personal- und Dienstplanung um Einiges erleichtern, wenn nicht im Minutentakt abgerechnet werden müsste. Übrigens bliebe auch mit unserem Vorschlag die ‚Finanzierungssystematik‘ des Kitagesetzes gewahrt – das scheint im Kultusministerium mitunter wichtiger zu sein als eine praxistaugliche Regelung.“

„Von den rund 37.700 Personen, die in sächsischen Kindertageseinrichtungen tätig sind, würden nach dem Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion etwa 23.000 volle zwei Stunden angerechnet bekommen, alle anderen eine volle Zeitstunde. Der Personalmehrbedarf läge bei rund 1.500 Erzieherinnen und Erziehern statt wie derzeit kalkuliert bei 1.300. Die Kosten beliefen sich auf rund 80 Millionen Euro jährlich und lägen damit rund 10 Millionen Euro über dem derzeit veranschlagten Niveau. Das ist angesichts der allgemeinen Finanzlage durchaus machbar!“, erklärt Zais.

„Ich begrüße ausdrücklich, dass die Anrechnung – wie im Zuge der Kita-Umfrage zugesagt – gesetzlich verankert werden soll. Ebenso ist positiv, dass der Freistaat die Mehrkosten für diese Qualitätsverbesserung trägt und dies zusätzlich zum erhöhten Landeszuschuss in Folge gestiegener Betriebskosten zur Entlastung der Kommunen.“

Die GRÜNE-Fraktion wird ihren Vorschlag mit Interessenvertreterinnen und -vertretern, Verbänden und Kita-Beschäftigten diskutieren und im Zuge der Haushaltsberatungen als Änderungsantrag einbringen.

Hintergrund:
Der Entwurf zur Änderung des Sächsischen Kitagesetzes der Staatsregierung zur Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes.
Die Zahlen zum Beschäftigungsumfang der Erzieherinnen und Erzieher beruhen auf Zahlen des Statistischen Landesamtes, siehe Pressemeldung vom 12.02.2018 (pdf-Datei).

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