PM: Große Anfrage zu Schulen in freier Trägerschaft

GRÜNE: Freie Schulen sind ein Erfolgsmodell – trotz allem!

Zais: Das Miteinander von öffentlichen und freien Schulen bleibt ausbaufähig

„Schulen in freier Trägerschaft sind – trotz nicht immer einfacher Bedingungen – ein Erfolgsmodell und fester, integraler Bestandteil des sächsischen Schulsystems. Die Novelle des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, die nach der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag initiierten Normenkontrollklage 2013 nötig wurde, hatte Verbesserungen der Finanzierung und die Verankerung eines Teilhabeanspruchs zur Folge. Dennoch bleibt das viel beschworene ’neue Miteinander‘ von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ausbaufähig“, fasst Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, die Ergebnisse der Großen Anfrage zur Entwicklung und zur Situation der Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen zusammen.

Im Mittelpunkt der Großen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion stand die Frage, ob die neuen gesetzlichen Regelungen und die Praxis dem Grundsatz der Gleichberechtigung zwischen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft Rechnung tragen. Die Fraktion hatte die Anfrage im April eingereicht, Kultusminister Christian Piwarz (CDU) hatte sie Mitte Juni beantwortet.

„Freie Schulen nehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahr, profitieren aber nicht in gleichem Maße von staatlichen Förderprogrammen, Projekten und Maßnahmen“, kritisiert Petra Zais. „Die Ausbildung von Erzieherinnen und Altenpflegern etwa wäre ohne Schulen in freier Trägerschaft nicht aufrechtzuerhalten. Auch beim gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung und im Bereich der berufsbildenden Förderschulen engagieren sich freie Schulen überdurchschnittlich.“

„Dennoch wird etwa die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2018/2019 nur an Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft zu 100 Prozent gefördert. Beim Schulhausbau machen Maßnahmen an Schulen in freier Trägerschaft gerade einmal 4,4 Prozent des Gesamtvolumens aus. Die neuen Assistenzprogramme (Schulverwaltungsassistentinnen, Schulassistenz) richten sich ausschließlich an Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Die Finanzierung von Bildungsgängen an beruflichen Förderschulen in freier Trägerschaft wurde zuletzt drastisch reduziert. Das ist fatal für die Träger, vor allem aber für die dort beschulten Schülerinnen und Schüler, die oftmals Unterstützung und eine besondere Beschulung benötigen“, erklärt die Abgeordnete.

„Die Differenz zwischen den Ausgaben pro Schülerin bzw. Schüler an einer Schule in öffentlicher und freier Trägerschaft ist nach wie vor beträchtlich. Die mangelnde Berücksichtigung freier Schulen bei Förderprogrammen oder Projekten schlägt sich nicht immer in einem erhöhten Schülerausgabensatz nieder. Das Lohnniveau der Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft liegt deutlich unter dem des öffentlichen Dienstes. Ich fordere erneut: der sogenannte Absenkungsfaktor bei der Berechnung der Personalkosten an freien Schulen muss gestrichen werden.“

Die Genehmigungspraxis und der Umgang der Kultusverwaltung mit freien Schulen bzw. deren Trägern scheint nicht selten von Misstrauen geprägt. Das bleibt nicht folgenlos. Laut Antwort auf die Große Anfrage waren im Juni über 300 Verfahren an sächsischen Gerichten anhängig.

„Die Beratung durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) – sowohl für Schulen in öffentlicher als auch für solche in freier Trägerschaft (Schulversuche, Genehmigung/Anerkennung von freien Schulen) − muss ausgebaut werden“, fordert Zais mit Blick auf die Ergebnisse der Großen Anfrage. „Wir brauchen zudem Schulgeldfreiheit, also eine Erstattungszahlung bei Schulgeldverzicht.“

„Angehende Erzieherinnen und Erzieher sollen analog der Regelung für Altenpflegeschülerinnen und -pflegeschüler einen Ausbildungszuschuss erhalten. Ebenso muss der bedarfserhöhende Faktor für berufsbildende Förderschulen in freier Trägerschaft auf 1,5 angehoben werden.“ Beide Forderungen wird die Fraktion bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 einbringen.

Die Abgeordnete fordert zudem die Streichung des Absenkungsfaktors (0,9) zur Berechnung der Personalausgaben. „Auch für Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger an Schulen in freier Trägerschaft muss es eine obligatorische Einstiegsqualifizierung geben. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen (hundertprozentige Förderung von Schulsozialarbeit an Oberschulen) sollten Schulen in freier Trägerschaft gleichberechtigt nutzen können.“

„Es wäre ein Gewinn für alle, wenn die öffentlichen Schulen die Erfahrungswerte freier Schulen bei ihrer Schulentwicklung stärker einbeziehen würden“, zeigt sich Zais überzeugt.

>> GRÜNE Auswertung der Großen Anfrage ‚Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen – Stand und Perspektiven nach der Gesetzesnovelle 2015‘ (Drs 6/12940; pdf-Datei)

>> Antwort der Staatsregierung zur Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag (Drs 6/12940)

Hintergrund:
>> Positionspapier der GRÜNEN-Landtagsfraktion zum Entwurf der Staatsregierung für ein novelliertes Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (Mai 2015; pdf-Datei)

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