PM: Schulgesetz – Klappe die Zweite

GRÜNE: Wenig überraschend − auch im zweiten Entwurf keine Überraschungen!

Zais: Gemessen am groß angelegten Beteiligungsverfahren sind die Änderungen einfach zu dürftig.

Zur heutigen Vorstellung des zweiten Entwurfs der Staatsregierung für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung des sächsischen Schulwesens im Freistaat Sachsen“ erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Wenig überraschend: es gibt keine Überraschungen. Zwar hat Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) mit dem groß angelegten Beteiligungsverfahren zum Schulgesetz neue Wege beschritten, das Ziel schien jedoch vom ersten Schritt an klar zu sein. Über 1.000 Stellungnahmen, davon 660 konkrete Hinweise – und nur 40 Änderungen, vorrangig redaktioneller Art? Ich bin überzeugt, dass es mehr >>berechtigten Änderungsbedarf<< gibt, der auch angezeigt wurde. Nur war dessen Umsetzung offenkundig politisch nicht gewollt.“

„Insgesamt wurden viele Erwartungen geweckt und nun enttäuscht. Die Skeptiker haben Recht behalten. Von >>Makulatur<< sprach der Landeselternrat mit Blick auf das Beteiligungsverfahren, von >>Scheindemokratie<< einige Lehrkräfte. Beteiligung hat erst Wert, wenn die, die sich einbringen, auch nachvollziehen können, was mit ihrer Kritik und ihren Vorschlägen passiert. Dafür jedoch sind die Änderungen im zweiten Entwurf einfach zu dürftig.“

„Das betrifft vor allem das längere gemeinsame Lernen. Obwohl die Forderung danach in vielen Stellungnahmen auftauchte, wurde es seitens des Kultusministeriums nicht ernsthaft diskutiert. Da half auch kein Hoffen und Drohen aus den Reihen der SPD. Bei aller Konstanz braucht Schule Bewegung und Entwicklung. Deshalb wollen wir zum einen Gemeinschaftsschulen als Regelschulform dort ermöglichen, wo es vor Ort gewollt ist. Zum anderen dürfen Schulversuche nicht auf die Initiative und den Segen des Kultusministeriums angewiesen bleiben, sondern müssen auch ‚von unten‘ möglich sein, etwa durch die Initiative engagierter Eltern oder Lehrerkollegien. Schulentwicklung ist kein Schreckgespenst und bedeutet nicht, gleich das ganze System über Bord zu werfen.“

„Dass Inklusion nunmehr als Bildungsziel verankert ist, ist bestenfalls ein Deckmäntelchen für die unzureichende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Handicap bleibt von den äußeren Rahmenbedingungen und damit vom guten Willen der Beteiligten abhängig. Die Schulträger werden dabei mit den Investitionsaufgaben alleine gelassen.“

„Die Ausweitung der Eigenverantwortung der Schulen scheint in erster Linie dem Abwälzen von Verantwortung zu dienen. Was nach mehr Freiheit aussieht, wird am Ende vor allem zu mehr Aufwand führen. Ohne einen Ressourcenaufwuchs wird die Schulleitung zum Ausfallbürgen für die Versäumnisse und das Spardiktat der Staatsregierung.“

„Es freut mich, dass das Thema Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch die Verankerung als Bildungsziel endlich Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen insbesondere seit dem vergangenen Jahr war dies überfällig. Dennoch bleiben Probleme und Anliegen unberücksichtigt, etwa die Verankerung von Schulsozialarbeit im Gesetz, klare Regelungen für die Absenkung der Klassenobergrenze bei inklusiver Unterrichtung oder für die Schulnetzplanung, auch, aber nicht nur im berufsbildenden Bereich.“

Der Gesetzentwurf wurde mit dem heutigen Tag dem Landtag zugeleitet. Die GRÜNE-Fraktion wird nun auch den zweiten Entwurf eingehend prüfen, bewerten und entsprechende Änderungsanträge im Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Hinweis:
Die GRÜNE-Fraktion ist weiter mit ihrer Veranstaltungsreihe „Gute Schule 2020 – Anforderungen und Erwartungen an ein neues sächsischen Schulgesetz“ in Sachsen unterwegs. Der nächste Termin ist Dienstag, 10.05., 18 Uhr in Leipzig (Alte Schlosserei, Kurt-Eisner-Straße 66, Hinterhaus).
Mehr Termine und weitere Informationen finden Sie hier.

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