PM: Verlängerung des Landesaufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge

GRÜNE fordern Verlängerung des Landesaufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge.

Zais: Auch wenn es Minister Ulbig anders sieht, existieren für syrische Flüchtlinge kein anderen Möglichkeiten zur legalen Einreise und Familienzusammenführung!

Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag, kritisiert, dass das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge nicht verlängert wird. Es war am 31. März 2016 ausgelaufen. In der letzten Sitzung des Innenausschusses am 12. Mai hatte Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf Nachfrage als Begründung angeführt, dass es aktuell andere legale Einreisemöglichkeiten gäbe.

„Diese Aussage ist zynisch und ignorant“, sagt Petra Zais.

„Von welchen legalen Einreisemöglichkeiten redet der Innenminister? Seit dem die Grenzen in Mazedonien geschlossen worden sind, das Abkommen mit der Türkei besteht und mit dem Asylpaket II der Familiennachzug eingeschränkt wurde, existieren quasi keine legalen Einreisemöglichkeiten mehr nach Deutschland.“

„Das zeigen auch die Zahlen: bis zum 21. April 2016 sind gerade einmal 54 Syrerinnen und Syrer auf Grundlage des Türkei-Abkommens nach Deutschland gekommen. Für Sachsen sind das nach dem Königsteiner Schlüssel drei Syrerinnen und Syrer“, rechnet Zais vor.

„Aller Orten wird von Integration, Fördern und Fordern, Anpassung und von unseren Werten gesprochen. Eine wesentliche Voraussetzung für ‚zur Ruhe kommen‘ und Zukunftspläne ist, dass es den Familien gut geht. Jede und jeder von uns sorgt sich, wenn die Kinder krank sind, macht sich auf den Weg, wenn Eltern Unterstützung brauchen. Das gilt umso mehr für geflüchtete Menschen mit traumatischen Erlebnissen. Angesichts der anhaltend lebensgefährlichen Zustände in Syrien, der Perspektivlosigkeit in den Flüchtlingslagern der Türkei, Jordanien und dem Libanon fordere ich, dass sich Minister Ulbig für die Verlängerung dieses humanitären Aufnahmeprogrammes einsetzt.“

Hintergrund:
Aufgrund des Sächsischen Aufnahmeprogramms ‚Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vom 25.07.2014 (Az.: 24-1355.00/6) zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge (Aufnahmeanordnung), die eine Aufnahme durch ihre in Sachsen lebenden Verwandten beantragen‘ sind seit dem 6. November 2013 407 Syrerinnen und Syrer zu ihren Verwandten nach Sachsen gekommen. Dieses Zahlen hat Petra Zais mit der Kleinen Anfrage ‚Aufnahmeanordnung „Syrische Flüchtlinge“‚ (Drs. 6/4329) in Erfahrung gebracht.

Mit dem Niedersächsischen Aufnahmeprogramm für syrische Familienangehörige konnten immerhin 1992 Syrerinnen und Syrer Schutz bei ihren in Niedersachsen lebenden Verwandten finden. In Hamburg waren es 475.

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