PM: Kommunalwahlrecht für dauerhaft in Sachsen lebende Ausländerinnen und Ausländer

GRÜNE bringen Gesetzentwurf in den Landtag ein.

Zais: Integration und Partizipation gehören untrennbar zusammen!

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert das Kommunalwahlrecht für dauerhaft in Sachsen lebende Ausländerinnen und Ausländer. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht am kommenden Donnerstag (31. Mai) zur ersten Lesung auf der Tagesordnung der Landtagssitzung.

„Wir wollen, dass dauerhaft in Sachsen lebende Ausländerinnen und Ausländer in den sächsischen Städten und Gemeinden wählen gehen dürfen und gewählt werden können. Wer schon seit vielen Jahren hier lebt, arbeitet, Steuern zahlt und Familien gegründet hat und damit zum Gemeinwesen beiträgt, soll auch das Recht haben, mit zu entscheiden“, erklärt Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion.

„Das wichtigste demokratische Mittel für die direkte Mitgestaltung des Zusammenlebens in den Gemeinden darf Ausländerinnen und Ausländern nicht länger vorenthalten werden. Es passt nicht zu einer lebendigen Demokratie, einerseits Integrationsbemühungeneinzufordern und andererseits politische Teilhabe zu verweigern. Vielmehr gehören Integration und Partizipation, mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und das Leben in der Gemeinde zu gestalten, untrennbar zusammen.“

„Mit dem Gesetzentwurf stellen wir in der Sächsischen Verfassung klar, dass neben deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auch Angehörige anderer Staaten kommunalwahlberechtigt sein können. Zugleich regeln wir in der Gemeinde- und in der Landkreisordnung, dass jeder Ausländer und jede Ausländerin, der oder die im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes ist, Bürger der Gemeinde und damit wahlberechtigt ist.“

„Mit der Anknüpfung des Wahlrechts an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht wollen wir sicherstellen, dass ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorhanden sind“, führt Zais aus.

>> GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Einführung des Kommunalwahlrechts für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten‘ (Drs 6/13351, pdf-Datei)

>> GRÜNES Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf zur Ausweitung des Wahlrechts auf Drittstaatsangehörige (pdf-Datei)

>> Rechtsgutachten ‚Ausweitung des Kommunalwahlrechts auf Drittstaatsangehörige im Freistaat Sachsen‘ (Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein im Auftrag der GRÜNEN-Landtagsfraktion) – (pdf-Datei)

Hintergrund:
In Sachsen lebten zum Stichtag 31.12.2016 134.620 Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU Staaten (sog. Drittstaatsangehörige). Anders als Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern ist es dauerhaft in Deutschland lebenden Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländern in Sachsen wie auch in allen übrigen Bundesländern verwehrt, bei Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben. Dem gegenüber sehen 15 von 28 EU-Mitgliedstaaten auch für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer das Recht zur Teilnahme an Wahlen in den Kommunen vor.

Verwandte Artikel